Wenn die Uniform zur Pflicht wird: VG Münster entscheidet über Verlust des Beamtenstatus nach Flucht vor Schießerei

Veröffentlicht am 21. September 2026 um 19:37

Ein dramatischer Polizeieinsatz im Mai 2020 in Gevelsberg zieht auch Jahre später drastische dienstrechtliche Konsequenzen nach sich. Mitten in einem heftigen Schusswechsel hatten sich zwei Polizistinnen vom Tatort entfernt, anstatt ihren unter Beschuss geratenen Kollegen beizustehen. Nach einer vorherigen strafrechtlichen Verurteilung hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster nun die Entfernung der beiden Beamtinnen aus dem Dienst entschieden (Urt. v. 21.09.2026, Az. 20 K 3270/25.O und 20 K 3271/25.O).

Der Sachverhalt: Kugelhagel und Flucht von der Einsatzstelle

Damals stießen die beiden Streifenbeamtinnen zufällig zu einer Verkehrskontrolle, bei der ein mit Haftbefehl gesuchter Autofahrer plötzlich eskalierte. Nach einer Urinprobe griff der Mann im Fahrzeug zu seiner Pistole und eröffnete das Feuer auf die Beamten. Binnen weniger Sekunden fielen 21 Schüsse; ein Polizist verdankte sein Überleben lediglich seiner schusssicheren Weste.

Anstatt in dieser lebensgefährlichen Situation den Gegenangriff zu unterstützen oder Deckung zu suchen, ergriffen die damals 32 und 37 Jahre alten Frauen die Flucht vom Tatort und hielten stattdessen ein vorbeifahrendes Auto an, um zu entkommen. Ihre Handlungen begründeten sie im späteren Prozess mit massiver Todesangst und unübersichtlichen Umständen.

Die Entscheidung des VG Münster: Endgültiger Vertrauensverlust

Der Dienstherr leitete daraufhin eine Disziplinarklage nach dem Landesdisziplinargesetz NRW (LDG NRW) ein, um die Polizistinnen aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.

Die 2. Disziplinarkammer des VG Münster gab dem statt. Die härteste Disziplinarmaßnahme greift dann, wenn ein Beamter durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verspielt hat. Obwohl Disziplinarmaßnahmen im Ermessen liegen, wog die Pflichtverletzung in einer derart existenziellen Gefahrensituation so schwer, dass das Gericht die Entfernung aus dem Dienst als unabdingbar ansah.

Vorgeschichte: Strafrechtliche Verurteilung und Bewährung

Bereits im Herbst 2022 hatte das Landgericht (LG) Hagen die Polizistinnen wegen gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen verurteilt und Bewährungsstrafen von jeweils vier Monaten verhängt. Da diese Freiheitsstrafen unter der einjährigen Marke des § 24 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) lagen, trat der automatische Verlust des Beamtenstatus damals nicht kraft Gesetzes ein. Nun sorgte das Disziplinarverfahren für die endgültige Trennung.

Das Urteil des VG Münster ist noch nicht rechtskräftig; den Beamtinnen steht noch die Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW offen.

Fazit für die Praxis

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die absoluten Kernpflichten im Polizeidienst und die Grenzen beamtenrechtlicher Toleranz bei schwerem Versagen in Gefahrensituationen. Während der Schütze selbst nach einer zwischenzeitlichen Flucht während eines Freigangs im Juni 2026 wieder gefasst wurde, zeigt das disziplinarrechtliche Urteil, dass der Dienstherr bei der Pflichtverletzung im kollegialen Ernstfall keine Nachsicht übt.

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