Entwarnung für Bußgeldbehörden: BGH stellt klar – Blitzer-Messungen auch ohne Rohmessdaten verwertbar
Ein Urteil mit Signalwirkung für die behördliche Praxis. Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. 4 StR 235/25) hat entschieden, dass Ergebnisse von Geschwindigkeitsmessungen im Bußgeldverfahren verwertet werden dürfen – selbst wenn das verwendete Messgerät keine Rohmessdaten speichert.