Die Diskussion um einheitliche und zeitgemäße Ausbildungsstrukturen im Kommunalen Vollzugsdienst (KVD) bleibt ein Dauerthema mit reichlich Reibungspotenzial. Nach einer Sitzung des Innenausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz Ende Januar 2026 musste der Fachverband Kommunaler Vollzugsdienst der DPolG RLP eine herbe Enttäuschung hinnehmen: Ein Gesetzentwurf zur Einführung des eigenständigen Berufsbildes „Verwaltungsfachangestellte Kommunaler Vollzugsdienst“ fand keine parlamentarische Mehrheit.
Der Sachverhalt: Gesetzentwurf abgelehnt trotz Koalitionsversprechen
Im Mittelpunkt der Beratung stand ein entsprechender Vorstoß der CDU-Landtagsfraktion, der ein klares, rechtssicheres und einheitliches Berufsprofil für die Einsatzkräfte im Außendienst schaffen sollte. Der Vorsitzende des KVD-Fachverbandes, Simon Schweißthal, betonte als sachverständiger Teilnehmer der Sitzung, dass eine solche Reform seit Jahren überfällig ist. Die gegenwärtige Ausbildungssituation im KVD sei nach wie vor uneinheitlich, unklar geregelt und werde den realen Anforderungen im täglichen Einsatz längst nicht mehr gerecht.
Besonders bitter stößt dem Verband auf, dass die regierende Koalition eine Optimierung der Ausbildung im eigenen Koalitionsvertrag verankert hatte. Nach einer intensiven Aussprache stimmte im Ausschuss jedoch ausschließlich die antragstellende Fraktion für den Entwurf – der Antrag wurde damit abgelehnt.
Die Kritik: Politische Ankündigungen ohne Taten
Der Fachverband KVD bedauerte das Votum ausdrücklich. Zwar sei positiv anzumerken, dass der parteiübergreifende Gesprächsbedarf grundsätzlich gesehen werde, das Ergebnis bleibe jedoch ernüchternd: Konkrete und verbindliche Lösungen wurden erneut vertagt.
„Der Kommunale Vollzugsdienst braucht klare Berufsprofile und verlässliche Ausbildungsstrukturen“, mahnte Simon Schweißthal mit Blick auf die Entscheidung. Solange politische Versprechungen und Koalitionsvereinbarungen nicht in konkrete Entscheidungen mündeten, bleibe die Situation für die Beschäftigten unbefriedigend. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kündigte an, das Thema gemeinsam mit ihrem Fachverband mit Nachdruck weiterzuverfolgen.
Fazit und Ausblick
Der Fall aus Rheinland-Pfalz verdeutlicht exemplarisch die Reibungspunkte zwischen gestiegenen Anforderungen im kommunalen Außendienst und starren oder unzureichenden strukturellen Rahmenbedingungen. Während im Zuge anderer Debatten (etwa bei der tariflichen Eingruppierung) die Gerichte zunehmend die tatsächliche Komplexität der Arbeit anerkennen, hinken die strukturellen Ausbildungsvorgaben in vielen Bereichen hinterher.
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