Tarifliche Eingruppierung beim Gemeindevollzugsdienst: Steht Einsatzkräften jetzt die EG 9a zu?

Veröffentlicht am 28. Juli 2026 um 21:49

Arbeits- und Landesarbeitsgerichte sorgen für Aufsehen bei Gemeindlichen Vollzugsbediensteten. Vollzugsbedienstete im Außendienst haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine deutlich höhere Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 9a TVöD (VKA).

 

Warum die Urteile die Praxis revolutionieren

Viele Kommunen stufen ihre Kräfte im Streifendienst oft standardmäßig in die EG 5, EG 6 oder EG 7 ein, mit dem Argument, es handele sich primär um Routinekontrollen im ruhenden Verkehr. Mehrere Gerichte sehen das völlig anders:

 

  • Das Knackpunkt-Kriterium: Wer auf Streife nicht nur Verstöße erfasst, sondern vor Ort eigenständig abwägen und entscheiden muss, erbringt tariflich relevante „selbstständige Leistungen“.

  • Keine reine Routine: Werden neben der Parkraumüberwachung allgemeine Aufgaben der Gefahrenabwehr, des Gewerbe- oder Allgemeinordnungsrechts übertragen, reicht das bereits für die EG 9a aus – selbst wenn der Anteil der kniffligen Einsätze zeitlich schwankt.

  • Die Falle mit der Ausschlussfrist: Wer zu lange wartet, verliert bares Geld. Rückwirkende Ansprüche verfallen nach sechs Monaten, wenn Anträge falsch oder zu spät formuliert werden.

     

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  • Welche Fallstricke bei Stellenbeschreibungen und Dienstanweisungen existieren.

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