Cannabis im Straßenverkehr: Wann die Behörde eine MPU verlangen darf

Veröffentlicht am 29. Juli 2026 um 16:54

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem aktuellen Beschluss (Az. VG 11 L 40.26) die Voraussetzungen geschärft, unter denen die Fahrerlaubnisbehörde nach Cannabiskonsum ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) anordnen und bei Nichtvorlage den Führerschein entziehen darf.

Der Sachverhalt

Dem Fall lag eine Verkehrskontrolle zugrunde, bei der ein Autofahrer gegenüber den Polizeibeamten einräumte, am Vorabend Marihuana konsumiert zu haben. Eine im Anschluss durchgeführte Blutuntersuchung ergab eine THC-Konzentration von im Blutserum. Damit lag der Wert deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert von .

Im Rahmen der Befragung gab der Betroffene zudem an, üblicherweise ein- bis zweimal pro Woche Cannabis zu konsumieren.

Aufgrund dieser Angaben stufte die Fahrerlaubnisbehörde den Mann als gelegentlichen Konsumenten ein, bei dem Zweifel an der Fähigkeit zum sicheren Trennen von Konsum und Fahren bestünden. Sie forderte ihn auf, innerhalb einer gesetzten Frist eine MPU vorzulegen. Als der Mann dieser Aufforderung nicht nachkam, entzog ihm die Behörde mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Dagegen wehrte sich der Betroffene im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.

Die Entscheidung des VG Berlin

Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Eilantrag ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit des Führerscheinentzugs.

  • Überschreitung des Grenzwerts: Die Richter stellten fest, dass der Antragsteller mit einem gemessenen THC-Wert von am Straßenverkehr teilgenommen hatte, obwohl der zulässige Grenzwert von überschritten war.

  • Gelegentlicher Konsum und fehlendes Trennungsvermögen: Durch das eigene Zugeständnis, wöchentlich zu konsumieren, stand der status als gelegentlicher Konsument fest. Die Kombination aus nachgewiesenem Konsummuster und der konkreten Fahrt unter Cannabiseinfluss begründete berechtigte Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.

  • Konsequenz der Verweigerung: Liegen solche Bedenken vor, ist die Behörde berechtigt, die Anordnung einer MPU zu verfügen. Wird das geforderte Gutachten nicht fristgerecht beigebracht, darf die Behörde gemäß den fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften auf die Nichteignung des Betroffenen schließen und die Fahrerlaubnis entziehen.

Fazit für die Praxis

Der Beschluss verdeutlicht, dass Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden zum eigenen Konsumverhalten eine entscheidende Rolle im späteren Verwaltungsverfahren spielen. Wer gelegentlich Cannabis konsumiert und mit einem THC-Wert oberhalb des Toleranzbereichs am Verkehr teilnimmt, muss mit der zeitnahen Anordnung einer MPU und im Zweifel mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

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